ABES Pferdeversicherung
Attraktive Preise und Konditionen
Wir versichern Ihr Pferd bei Lloyd’s, der weltweit grössten Pferdeversicherung in der Schweiz
Wir garantieren die volle Deckung aller bekannten Risiken sowie einen unvergleichbaren Service für Pferd und Besitzer mit Wohnsitz in der Schweiz
Bereits in der Grunddeckung sind ohne Prämienzuschlag das Ausleihen des Pferdes oder reitsportliche Anlässe mitversichert. Und dies immer zu 100% der vereinbarten Marktwertes
Deckungen im Überblick
TODESFALLVERSICHERUNG
Grunddeckung
Wesentliche Deckungen
- Alle Todesfallrisiken
- Nottötung
- Diebstahl
- Lebensrettende Operationen, wie z.B. bei Koliken, schwere Brüche und vieles mehr
Keine wesentlichen Ausschlüsse
Versicherungswert
- Kaufpreis oder genehmigte Schätzung
- Es werden 100% des vereinbarten Versicherungswertes erstattet.
Kein Selbstbehalt im Todesfall
BEHANDLUNGSKOSTEN
Zusatzdeckung zur Todesfalldeckung
Wesentliche Deckungen
Keine wesentlichen Ausschlüsse
Versicherungswert
- Krankheit sowie Unfall
- Lahmheit
- Tierärztliche Interventionen
- Es werden 100% der Behandlungskosten vom Versicherer übernommen, abzüglich des Selbstbehaltes.
Selbstbehalt im Schadenfall: 15% der Kosten, mindestens CHF 500
ALLGEMEINE FAKTEN
Pferdeversicherung
Vertragsdauer
- Jeweils für 12 Monate
Link zu den beteiligten Gesellschaften
Vermittler
- ABES Group AG
Im Schadenfall
- Ihr Kontakt im Schadenfall ist in der Schweiz.
Pferdeversicherung AVB
- Es gelten die Bestimmungen des Bundesgesetzes über den Versicherungsvertrag (VVG) vom 2. April 1908.

Schadenereignis
Im Falle einer Krankheit, Erkrankung, Lahmheit, Verletzung, eines Unfalls oder einer physischen Beeinträchtigung jeglicher Art eines Pferdes bitten wir Sie unverzüglich einen Tierarzt zu beauftragen und uns den Fall so schnell als möglich zu melden.
Im Falle des Todes oder der humanen Tötung eines Pferdes müssen Sie:
- Unverzüglich einen Tierarzt damit beauftragen, die Identität des Pferdes und die Todesursache zu bestätigen (oder im Fall der humanen Tötung den Grund, warum die humane Tötung erforderlich war). Hierzu ist eine Obduktion erforderlich.
- Informieren Sie uns so schnell wie möglich und geben Sie vollständige Details über die Geschehnisse sowie andere Informationen an, die wir verlangen können.
- Ein detailliertes Schadenformular und eine Freistellungserklärung innerhalb von sechzig (60) Tagen nach dem Tod oder der humanen Tötung des Pferdes bei uns einreichen.
Die ABES Pferdeversicherung ist für Sie da. Wir unterstützen Sie kompetent und hilfreich.
ABES Group AG
Feldeggstrasse 5, 8152 Glattbrugg
Tel. +41 (0)44 666 02 59
info@abes-pferdeversicherung.ch

Downloadbereich
Dokumente in Deutscher Sprache
Fact - Sheets Deutsche Version
Pferdeversicherung AVB (Allgemeine Versicherungsbedingungen) Deutsche Version
Behandlungskosten AVB
Schadenformular
Antrag
Formular Ankaufsuntersuch
Erneuerungsformulare
Guidelines für Tierärzte für die Röntgenaufnahmen (insbesondere bei Invaliditätsversicherung resp. Nutzungsausfall) Nur in Englischer Sprache verfügbar
Dokumente in Englischer Sprache
Fact - sheet Englische Version
Pferdeversicherung AVB (Allgemeine Versicherungsbedingungen) Englische Version
Treatment costs GTCI
Dokumente in Französischer Sprache
Fact - sheet Französische Version
Pferdeversicherung AVB (Allgemeine Versicherungsbedingungen) Französische Version
Behandlungskosten AVB (Französische Version)
Dokumente in Italienischer Sprache
Fact - sheet Italienische Version
Pferdeversicherung AVB (Allgemeine Versicherungsbedingungen) Italienische Version
Behandlungskosten AVB (Italienische Version)
PRESSE & MEDIEN
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Basler Zeitung
ABES Pferdeversicherung unterstützt bei der Aufsuche eines Pferdes

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UNSERE PARTNER

Schweizerische Vereinigung für Pferdemedizin
Die SVPM ist die Interessensvertretung der Pferdetierärztinnen und -tierärzte.